Terms and Conditions

  1. Allgemeines
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
    Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
    erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
    gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese
    Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
    General Terms and Conditions
    Deliveries, performances, and offers are based on the following terms and conditions; any and all client’s conditions diverging
    from our terms and conditions will not be accepted unless agreed to in writing; our contractual performance will therefore not
    show acceptance or consent to any differing terms and conditions. Contractual terms establish the framework for all further legal
    transactions between contracting parties.

  2. Vertragsabschluss
    Der Vertrag gilt als vereinbart, wenn der Verkäufer nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt
    hat. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die
    Angebote des Verkäufers gelten freibleibend; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Auch das Absenden der vom Kunden
    bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
    mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
    Business Transactions
    Contracts become binding as soon as seller has confirmed the order in writing. Changes and additions to contract need written
    approval by seller. Offers by seller are subject to alteration without notice; intermediate sale is reserved. Orders in delivery status
    conclude business transaction. From the time received seller will have a period of at least eight business days to determine
    acceptance of any offers by buyer.

  3. Pläne und Unterlagen
    Technische Angaben, Abbildungen und Leistungsangaben dienen zur Veranschaulichung als Richtwerte und sind annähernd
    unverbindlich.
    Plans and Documents
    Technical terms, designs, and performance data serve as approximate illustrations and are non-committal.

  4. Verpackung
    Alle Preise gelten verpackt und unverladen ab Werk St. Georgen a. F.
    Packaging
    All prices are effective as packaged excluding delivery fees from the plant at St. Georgen am Fillmannsbach.

  5. Gefahrenübergang
    Alle Waren gelten „ab Werk“ verkauft.
    Die Lieferung gilt als erfüllt, wenn die Liefergegenstände dem Frachtführer oder Spediteur übergeben sind. Die Verladung und
    der Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch dann, wenn „frei Empfangsstation“ oder „frei Empfänger“ o.ä.
    geliefert wurde.
    Transitional Risks
    Products are deemed sold “ex plant”.
    Deliveries are met as soon as products are transferred to carrier or shipping agency. Shipping and handling are buyer’s risk at all
    times. This applies to all methods of shipping.

  6. Abruf
    Auf Abruf bestellte Waren sind nach Ende des Abruftermines ohne weitere Verständigung als fix verkauft zu liefern und zu
    bezahlen.
    On Call
    On call orders will be sold and delivered without any further notice and are due for immediate payment.

  1. Lieferzeit
    Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Bestellung, wenn der Käufer keine Abänderung des Lieferauftrages vornimmt.
    Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen. Der Verkäufer behält sich Ausführungsänderungen auch
    während der Lieferfrist vor. Im Falle einer Verschlechterung der Bonität des Käufers kann der Verkäufer vom Liefervertrag ganz
    oder teilweise zurücktreten.
    Tritt der Käufer nach rechtsverbindlich erteiltem Auftrag – gleich aus welchem Grunde – vom Kauf zurück, steht dem Verkäufer
    das Recht zu, bei Serienprodukten eine Stornogebühr von 10% des Verkaufspreises zu begehren, bei Sonderanfertigung
    zusätzlich auch den Ersatz der aufgelaufenen Herstellkosten, wobei in diesem Fall angearbeitete Teile dem Käufer zur
    Verfügung stehen.
    Hat der Verkäufer einen Lieferverzug (siehe Punkt 11) verschuldet, kann der Käufer entweder die Erfüllung verlangen oder, unter
    Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Rücktrittserklärung ist in allen Fällen mittels
    eingeschriebenen Briefes dem Verkäufer bekannt zu machen.
    Der Käufer hat in diesem Falle das Recht, geleistete Anzahlungen in voller Höhe, jedoch ohne irgendwelche Zinsenansprüche,
    vom Verkäufer zurückzufordern.
    Delivery Time
    Term of delivery starts with the order date unless buyer makes changes to order. Seller has the right to advance or part
    deliveries. Seller reserves the right to exportation changes during the term of delivery. Seller may terminate contract fully or in
    parts if buyer’s solvency becomes questionable.
    If seller cancels a legally binding contract for any reason seller has the right to charge a 10% cancellation fee on the sales price
    for standard products as well as an additional compensation for occurred production costs for special manufactures, whereby
    already manufactured parts are at sellers’ disposition. If seller exceeds term of delivery (see also paragraph 11) buyer may either
    insist on completion or terminate contract after an appropriate extension of time. Buyer must give written notice to seller in case
    of withdrawal from contract. Buyer then will have the right to claim back all down payments in full, however, without charging any
    interest.

  2. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
    Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
    Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
    tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
    Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
    Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
    Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
    berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro
    angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
    Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
    einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu
    verwerten.
    Delivery, Shipment, Receiving Delays
    Prices do not include any costs for delivery, assembly or set-up. Seller is able to perform or organize these services for an
    additional fee. Charges for shipping and handling will be determined by the actual costs and an appropriate expenditure, at a
    minimum buyer will be billed the current fees of the selected carrier for freight and transportation. Assembly fees are billed by the
    time spent at the standard rate per man per hour.
    If buyer delays receiving products as agreed upon (Receiving Delay), and after unsuccessful extension of time, seller has the
    right to store products at a rate of 0,1% of the gross price per calendar day or to warehouse products at buyers risk and cost. At
    the same time seller has the right to either insist on terms of contract or to set an appropriate extension of time, at a minimum
    two weeks, after which seller can either terminate the contract or use products in another way.

  3. Preis
    Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Alle
    eingehenden Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Kostenänderungen bis zur Lieferung gehen
    zugunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
    Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder
    sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
    Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu
    erhöhen oder zu ermäßigen.
    Weiter gelten alle Preise als freibleibend und „ab Werk“ des Verkäufers. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen
    sich die Preise ohne Entladung und weitere Verbringung.
    Prices
    All prices are without sales taxes unless explicitly noted otherwise. All incoming prices are based on costs at the time of
    quotation. Changes in costs before delivery will be passed on to the buyer. Prices will increase or decrease depending on
    changes in salaries caused by collective treaty regulations or internal settlements or in case of changes to the relevant costs of
    materials, energy, shipping, outside labor, financing, and so forth. Further on all prices are effective as subject to being sold “ex
    plant”. If delivery is included in contract prices are exclusive unloading and further placement.

  1. Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
    Place of Performance
    Place of Performance is the site of our business.

  2. Zahlung
    Alle Zahlungen sind ausschließlich im Sinne der vereinbarten Zahlungsbedingungen an den Verkäufer zu leisten. Der Käufer ist
    nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsanschprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten
    Gegenansprüche zurückzuhalten.
    Kommt der Käufer mit vereinbarten Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer
    a.) die Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtungen aufschieben,
    b.) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
    c.) den noch offenen Kaufpreis mit Terminverlust belegen und
    d.) ab Fälligkeit Verzugszinsen (und Zinseszinsen) in Anrechnung bringen oder, nach einer angemessenen Nachfrist, vom
    Vertrag zurücktreten. Bei Überschreitung des Zahlungstermines werden die bankmäßigen Verzugszinsen p.a. für jeden
    angefangenen Monat in Anrechnung gebracht.
    Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen vom Käufer zu tragen.
    Payment
    All payments must be made to seller following the agreed terms of payment. Buyer is not entitled to reserve payment due to
    demands of warranty or other inadmissible claims.
    If buyer defaults on agreed payment seller is entitled to
    a.) delay completion of contractual obligations
    b.) legally claim an extension of delivery term
    c.) impose additional costs on outstanding purchase price with term and time limit
    d.) charge interest or terminate contract after an appropriate extension of time; exceeding the terms of payment will result in
    interest demands according to banking interest rates per year per every month.
    Buyer will be charged with all costs of expenses for hortatory proceedings.

  3. Forderungsabtretungen
    Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch
    Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber
    ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die
    Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen
    etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm
    eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen
    einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen
    gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
    Transfer of Demands
    Upon delivery we reserve the title against third parties by buyer if those occur through the sale or processing of our products until
    full payment of our payments receivable. Buyer has to disclose his customers and inform them of the transfer in a timely manner.
    The transfer has to be listed in the company books, particularly in the open accounts payable and has to be evident on delivery
    notes and invoices. If buyer defaults on payments all his proceeds have to be transferred to our company. Any demands against
    insurers have to be transferred to us according to and limited by paragraph 15 of the insurance policy laws. Demands against us
    cannot be transferred without our explicit consent.

  4. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
    Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In
    der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
    Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter
    auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und
    uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem
    Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
    Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
    verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes
    oder der Verschlechterung.
    Property Proviso Clause and Execution
    All products will be delivered under a property proviso clause and remain our property until paid in full. Execution of property
    proviso clause does not mean cancellation of contract unless clearly stated. Return of products allows us to charge all handling
    and delivery fees. In the case of seizure through third parties buyer is obligated to disclose our property rights and inform us
    immediately. If buyer is customer and no contractor who will use our products for his own business dealings, buyer is not
    authorized to sell, seize, give away, or lease any parts before all products are paid in full. Buyer bears all risks for products
    delivered under a property proviso clause especially the risks of destruction, loss, or damage.

  1. Gewährleistung
    Der Verkäufer leistet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für die Gebrauchsfähigkeit und Konstruktionen der gelieferten
    Waren Gewähr für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach Lieferung auftreten. Der Käufer hat
    Gewährleistungsmangel innerhalb 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für den Nachweis der Mängel ist der
    Untersuchungsbefund des Werkes maßgebend.
    Der Verkäufer kann:
    a.) die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachbessern,
    b.) sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung frachtfrei zurücksenden lassen.
    c.) die mangelhaften Teile umtauschen. Waren- oder Teilrücksendungen dürfen nur nach Zustimmung durch den Verkäufer zur
    Nachbesserung oder zum Umtausch zurückgeliefert werden. Mängelbehebung durch den Verkäufer bleibt ohne Einfluss auf die
    Gewährleistungsfrist.
    Der Verkäufer nimmt Rücksendungen bemangelter Ware oder Teile nach Umtausch oder Nachbesserung, an den Käufer unfrei
    vor.
    Der Käufer ist nicht berechtigt für selbst vorgenommene Mängelbehebung Kostenersatz vom Verkäufer zu verlangen.
    Für diejenigen Teile der Ware, die der Verkäufer vom Unterlieferanten bezogen hat, haftet der Verkäufer nur im Rahmen der ihm
    selbst gegen Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
    Der Verkäufer kann für Schäden, die durch Entfernen oder Abänderungen der mitgelieferten Schutzvorrichtungen entstehen,
    vom Käufer nicht haftbar gemacht werden.
    Warranty
    Seller warranties use and construction of delivered products according to the following regulations for a period of 12 month.
    Buyer has to report any defects in writing within 8 days of delivery. Prove of defects must be confirmed by findings from our
    company.
    Seller may
    a.) improve defects on site
    b.) be sent the defective products or parts for corrections freight-free
    c.) exchange defective parts
    Products and parts may only be returned after seller agrees to corrections or returns. Repairs by the seller will not change the
    period of warranty.
    Faulty products or parts after exchange or repair will be returned postpaid.
    Buyer is not entitled to charge seller for costs caused by self repair.
    For parts of the products that seller received from third party warranty applies only according to warranty regulations with third
    party.
    Seller is not responsible for defects caused by the improper removal or alteration of the protective devices by the buyer.

  2. Produkthaftung
    Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
    weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
    Product Guaranty
    Recourse demands according to the product guaranty laws paragraph 12 are excluded unless recourse demander can prove
    gross negligence on our part.

  3. Schadenersatz
    Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden
    bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw.
    grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es
    sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
    Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
    Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches
    geltend gemacht wird.
    Indemnification
    All claims for damages are excluded unless gross negligence is proven. This does not apply to personal injury or respectively to
    consumer businesses for damages on parts for repairs. Negligence respectively gross negligence has to be shown by the
    damaged party unless the damaged party is a consumer business. The statutory period of limitation for claims of damages is
    three years. All stated regulations regarding warranty are binding.

  1. Entlastungsgründe
    Der Verkäufer kann Entlastungsgründe geltend machen, wenn nach Abschluss des Kaufvertrages Arbeitslosigkeit,
    Elementarschäden, Mobilisierungen, Beschlagnahme, Embargo, Streik und Ereignisse höherer Gewalt eintreten.
    Auch das Ausbleiben der Lieferung von Kohle, Öl, Strom und Vormaterialien, wodurch dem Verkäufer die Lieferung
    entscheidend erschwert und unmöglich gemacht wird, berechtigt ihn, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer
    angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder vom Vertrag hinsichtlich nicht zu erfüllender Teile zurückzutreten.
    Reasons for Discharge
    After closing of contract seller can claim reasons of discharge in case of unemployment, damage by elemental force,
    mobilization, seizure, embargo, strike and events caused by higher power. Delay or non-arrival in supplies of coal, oil, electricity,
    and other necessary materials, which will cause essential delays or make it impossible for seller to deliver, will be reasons to
    suspend deliveries or to discharge seller of those parts of the contract that cannot be fulfilled.

  2. Vertragsrücktritt
    Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels
    Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
    noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
    pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens
    zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden
    und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu
    fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu
    sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen
    oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen
    pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu
    bezahlen.
    Withdrawal from Contract
    As long as contract is not fully met by both parties, seller has the right to withdraw from contracts in case of delays of reception
    or other important reasons, especially in case of bankruptcy or denial of bankruptcy caused by insufficient means, as well as
    delays in payments. In case of withdrawal caused by buyer we may either charge a flat rat of 15% of the gross overall amount
    payable or request compensation for the actual damages. We do not have to perform any and all further services; we may obtain
    pre payments and securities, or withdraw from contractual obligations after an appropriate extension of time. In case of
    withdrawal by buyer without justification or buyer canceling contract we may either insist on completion of or agree to dissolve
    contract; in case of cancellation of contract buyer is obligated to pay a flat rate of 15% of the overall gross amount or request
    compensation for actual damages.

  3. Rechtswahl, Gerichtsstand
    Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache
    ist deutsch oder englisch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand für alle
    Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Braunau. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes Gericht anrufen.
    Jeder Kaufvertrag unterliegt dem Recht des Verkäufers.
    Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an
    einem anderen Ort erfolgt.
    Legal Actions and Venues
    Austrian Law applies. Application of the UN acquisition laws are explicably excluded. Contractual language is German or
    English. Contractual partners agree to Austrian domestic venues. Legal venue for all disputes, including law suits for exchange
    bills and bounced checks, is the city of Braunau. The sellers’ site is place of performance for delivery and payments even if
    delivery takes place in another venue as stated by the contract.

  4. Lieferung ins Ausland
    Ohne Einwilligung des Verkäufers dürfen Maschinen nicht ins Ausland verkauft werden.
    Ebenso dürfen Maschinen ohne vorheriger schriftlicher Genehmigung nicht in Länder / Bundesländer / Gebiete verkauft werden,
    die anderen Händlern / Großhändlern / Gebietsvertretern zugesichert wurden.
    Deliveries to Foreign Countries
    Machinery may not be sold to foreign countries without consent from seller.
    Sales to countries / provinces / areas which are protected for other dealers / distributors are not allowed without any permit.

  1. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
    Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung
    dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns
    Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
    beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an
    die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
    Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
    dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-, Kopier-,
    Weitergabe- oder Verwertungsrechte.
    Data Protection, Changes of Address, and Copyright
    Buyer agrees to have all necessary personal data collected in preparation of contract stored and processed through our
    automated system. Buyer agrees to inform us of any changes to his personal and business address as long as the contractual
    business is not completed by both parties. Failing to do so will result in acceptance of deliveries to the last known address.
    Plans, sketches, and all other technical records as well as samples, catalogs, brochures, pictures and such remain our property
    at all times; we do not need to add any kind of copyright, restrictions for use or sale.

  2. Rücksendung von Teilen
    Bei Retournierung einzelner serienmäßiger mitgelieferten Teile (Schutzvorrichtungen, Keilriemenscheiben, etc.) können nur 70%
    der Ersatzteilpreise gutgeschrieben werden. Bei Umtausch von Maschinen und Ersatzteilen hat die Rücksendung
    frachtkostenfrei zu erfolgen. Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.
    Return of Parts
    We will only refund 70% of all parts of returned serial merchandise (protection devices, V-belt pulleys etc.). The Return and
    exchange of machinery and replacement parts has to be freight-free. Special orders cannot be returned.

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